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MEIN PRAXISSTART
15.06.2023 / Nr. 45
Eigene Praxis, Anstellung oder MVZ? Wege in die ambulante Tätigkeit
Wer an eine berufliche Zukunft in der ambulanten Versorgung denkt, hat vielleicht als Erstes das traditionelle Bild der Einzelpraxis vor Augen. Dabei gibt es neben der Tätigkeit als Vertragsärztin oder -arzt noch viele andere Wege, sich ambulant zu engagieren. Und jeder bietet seine ganz eigenen Vorteile.
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© stock.adobe.com/NDABCREATIVITY
Unabhängigkeit mit der eigenen Praxis
Die weit verbreitetste Form der ambulanten Tätigkeit stellt nach wie vor die Niederlassung als Vertragsärztin oder -arzt dar. Vieles spricht dafür: Die lokale und emotionale Bindung an den Patientenstamm, der Reiz, auf eigene Rechnung zu arbeiten und die besondere Verantwortung gegenüber dem eigenen Personal. Ob und wann man sich für diesen Weg entscheidet, hängt jedoch oft von den individuellen Lebensumständen ab. Manchmal kann es auch zielführender sein, eine Kooperation mit Gleichgesinnten einzugehen: In der Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis lassen sich zum Beispiel Urlaub oder Arbeitszeiten flexibel gestalten.
Anstellung als risikoarme Beschäftigung
Nicht jeder möchte die Herausforderung einer wirtschaftlich eigenverantwortlichen Praxis auf sich nehmen. Warum also nicht eine Praxis mit der passenden Fachrichtung am Wunschort suchen und sich auf eine offene Stelle bewerben? Die Vorteile liegen auf der Hand: Es sind weder Investitionen nötig noch besteht irgendeine Form des wirtschaftlichen Risikos. Auch die bürokratischen Erfordernisse liegen in der Verantwortung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes. Gerade für einen Einstieg in die ambulante Versorgung kann eine Anstellung in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis daher sehr attraktiv sein.
Fachlicher Austausch im MVZ
Auch medizinische Versorgungszentren (MVZ) stellen heutzutage eine interessante Option dar. Besonders der fachliche Austausch in multidisziplinären Einrichtungen und die Flexibilität bei der Praxisplanung für Urlaubs- und Arbeitszeiten sind gute Gründe, diesen Weg einzuschlagen. Nicht zuletzt bietet die Verknüpfung von stationärer und ambulanter Versorgung in manchen MVZ auch medizinisch wertvolles Potential – Patientinnen und Patienten können so ohne Versorgungslücke weiterbehandelt werden.
Klar ist: Die vielfältigen, individuell gestaltbaren Wege in die ambulante Versorgung über Niederlassung, Anstellung oder Kooperationen kreuzen sich oftmals und stellen keine unwiderruflichen Entscheidungen dar. Je nach Lebensabschnitt können unterschiedliche Wege zum persönlichen Erfolg führen.
Unser Tipp
Besuchen Sie das Portal der KVB Börse – Dort finden Sie zahlreiche offene Stellen in Praxen und weiteren Einrichtungen oder können selbst eine Annonce aufgeben:
https://dienste.kvb.de/boerse/web/help/MainPage?0
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Praxis-Einstieg
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Fragen oder Anmerkungen?
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Sanfter Einstieg in die (eigene) Praxis – KVB sucht Ärztinnen und Ärzte
Eine eigene Praxis – das ist der Traum vieler junger Ärztinnen und Ärzte. Dazu gehören aber auch Investitionen und ein gewisses unternehmerisches Risiko. In Planungsbereichen mit dringendem Nachwuchsbedarf bietet die KVB daher einen unkomplizierten Einstieg in die Niederlassung. KVB-Eigeneinrichtungen: Was bedeutet das?
Über dieses Konzept können Ärztinnen und Ärzte übergangsweise und in Anstellung eine von der KVB geführte Praxis übernehmen. Während der Praxisaufbauphase bestehen daher kein unternehmerisches Risiko oder vertragliche Verpflichtungen (z. B. Miete, Praxispersonal). Die Praxis soll nach der Einstiegsphase mittelfristig als eigene Niederlassung weitergeführt werden.
Ihre Vorteile
- Keine hohen Anfangsinvestitionen
- Kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
- Unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
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Wo gibt`s aktuell offene Stellen?
HNO-Ärztinnen und -ärzte |
Tirschenreuth |
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Finanzielle Förderung
Unabhängig von den Eigeneinrichtungen gibt es bis zu € 112.500,- Förderung von der KVB für eine Niederlassung in den genannten Planungsbereichen. Für eine Filialpraxis können Vertragsärztinnen und -ärzte dort mit bis zu € 28.125,- Zuschuss rechnen. On top gibt es pro Quartal einen Zuschuss als Praxisaufbauförderung – in Höhe von bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorarumsatzes der Fachgruppe.
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FamuLand
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Fragen oder Anmerkungen?
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FamuLAND –
Jetzt bewerben – Bis zu € 1.000,-
Bei Ihnen steht eine Famulatur an? Wenn Sie sich für ein ländliches Gebiet Bayerns entscheiden, können Sie auch in diesem Sommersemester 2023 von einer Förderung profitieren. Bewerben Sie sich jetzt für FamuLAND und sichern sich einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu € 1.000,-.
Bewerbungsformular, verfügbare Plätze und weitere Infos:
www.kvb.de/praxis/finanzielle-foerdermoeglichkeiten Tipps:
- Aktuell gute Chancen in Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern
- Wartelisten-Plätze in Unterfranken
- Keine Plätze mehr in Oberbayern
Bitte beachten Sie: Das Bewerbungsformular vom Wintersemester 2022/2023 ist nicht für das Sommersemester 2023 gültig.
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Förderungen
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Fragen oder Anmerkungen?
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Förderregionen in Bayern
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bewertet 2x jährlich die Versorgungssituation in Bayern und stellt unterversorgte und drohend unterversorgte Regionen fest. Für bestimmte Facharztgruppen und Planungsbereiche hat die KVB daher Programme mit finanziellen Fördermaßnahmen ausgeschrieben. Informieren auch Sie sich, welche Förderungen in welcher Höhe für eine Niederlassung beantragt werden können. Eine Übersicht zu aktuell vorhandenen Niederlassungsmöglichkeiten in (drohend) unterversorgten Regionen finden Sie unten. Über die Shortcuts gelangen Sie direkt zu Ihrem passenden Haus- oder Facharztbereich:
Infos zu Fördermaßnahmen und Antragsformulare in der Rubrik „Regionale finanzielle Förderungen“: www.kvb.de/praxis/finanzielle-foerdermoeglichkeiten
Niederlassungssuche: www.kvb.de/praxis/niederlassung/niederlassungssuche
Übersichtliche Karte mit Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärztinnen und -ärzte: www.kvb.de/fileadmin/kvb/V10/Kuenftige/Niederlassung/Niederlassungssuche/KVB-Uebersicht-Niederlassungsmoeglichkeiten-Hausaerzte.pdf
Hausärztinnen/-ärzte
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Planungsbereich |
Plätze |
Planungsbereich |
Plätze |
Ansbach Nord |
6,0 |
Mainburg |
3,0 |
Bad Brückenau |
4,0 |
Moosburg a.d. Isar |
6,5 |
Bad Königshofen i. Grabfeld |
2,0 |
Mühldorf am Inn |
13,5 |
Coburg |
21,5 |
Neustadt b. Coburg |
2,5 |
Dinkelsbühl | 6,0 |
Oettingen |
4,0 |
Donauwörth Nord |
6,0 |
Simbach am Inn |
5,0 |
Eichstätt |
5,5 |
Speichersdorf |
3,5 |
Feuchtwangen |
4,5 |
Uffenheim |
1,5 |
Gerolzhofen |
2,5 |
Waldsassen |
1,0 |
Kronach Nord |
4,0 |
Wassertrüdingen |
4,0 |
Kronach Süd |
8,0 |
Wiesenfelden |
1,5 |
Lauingen |
5,5 |
Würzburg West |
8,5 |
Lindenberg (Allgäu) |
4,0 |
Wunsiedel/Marktredwitz |
10,5 |
Lohr am Main |
5,5 |
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Augenärztinnen/-ärzte
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Planungsbereich |
Plätze |
Planungsbereich |
Plätze |
Landkreis Kitzingen |
1,0 |
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge |
1,0 |
Landkreis Kronach |
3,0 |
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Hautärztinnen/-ärzte
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Planungsbereich |
Plätze |
Planungsbereich |
Plätze |
Landkreis Cham |
1,0 |
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen |
1,0 |
Landkreis Regen |
0,5 |
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge |
0,5 |
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HNO-ärztinnen/-ärzte
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Planungsbereich |
Plätze |
Planungsbereich |
Plätze |
Landkreis Lichtenfels |
1,5 |
Landkreis Tirschenreuth |
2,0 |
Landkreis Main-Spessart |
2,5 |
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Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte
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Planungsbereich |
Plätze |
Planungsbereich |
Plätze |
Landkreis Dingolfing-Landau |
1,5 |
Landkreis Miltenberg |
0,5 |
Landkreis Freyung-Grafenau |
1,0 |
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen |
1,5 |
Landkreis Kronach |
1,0 |
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Planungsbereich
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Plätze
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Planungsbereich |
Plätze
|
Landkreis Kronach
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2,0* |
Landkreis Schwandorf
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2,0*** |
Landkreis Rhön-Grabfeld
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2,5**
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Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiater
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Planungsbereich
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Plätze
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Planungsbereich
|
Plätze
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Raumordnungsregion Donau-Iller
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2,0
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Raumordnungsregion Oberpfalz-Nord
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1,5 |
Raumordnungsregion Oberfranken-Ost
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2,5 |
Raumordnungsregion Westmittelfranken
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1,5 |
*Gesamt: 2,0; aufgrund Minimalquote Neurologen: 1,0; aufgrund Minimalquote Psychiater: 1,0
**Gesamt: 2,5; aufgrund Minimalquote Neurologen: 0,5; aufgrund Minimalquote Psychiater: 1,5
***Gesamt: 2,0; aufgrund Minimalquote Nervenärzte und Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung: 1,0; aufgrund Minimalquote Psychiater: 1,0
Weitere Informationen zur Quotenregelung in der fachärztlichen Versorgung finden Sie unter:
www.kvb.de/praxis/niederlassung/bedarfsplanung/wissenswertes/
Stand Förderregionen: Beschlussfassung Landesausschuss zu Unterversorgung und drohender Unterversorgung vom 23.05.2023 Stand Niederlassungsmöglichkeiten: Beschlussfassung Landesausschuss zur Festlegung der Versorgungsgrade vom 31.01.2023
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Weiterbildungsförderung
Am 3. Juli beginnt das 14. Ausschreibungsverfahren der gesetzlichen fachärztlichen Weiterbildungsförderung. Reichen Sie bis zum 4. September 2023 Ihren Antrag ein und profitieren Sie von einer Förderung in Höhe von € 5.400,- pro Monat.
Vertragsärztinnen und -ärzte, BAG und MVZ können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie eine Ärztin/einen Arzt in Weiterbildung aus einer bestimmten Fachgruppe beschäftigen oder dies planen. Möglich ist eine Förderung entweder für ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder für bis zu zwei Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse im selben Förderzeitraum.
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Grundsätzlich förderfähig sind folgende fachärztliche Weiterbildungen:- Augenärztinnen/-ärzte
- Gynäkologinnen/Gynäkologen
- Dermatologinnen/Dermatologen
- HNO-Ärztinnen/-Ärzte (inkl. Fachärztinnen/-ärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie)
- Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte
- Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiater
- Fachärztinnen/-ärzte für Allgemeinchirurgie und Kinderchirurgie
- Nervenärztinnen/-ärzte
- Fachärztinnen/-ärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Urologinnen/Urologen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne können Sie direkt mit unseren Beratungscentern einen persönlichen Termin vereinbaren.
Das passende Beratungscenter in Ihrer Region finden Sie hier:
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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Postanschrift:
80684 München
Hausanschrift:
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Elsenheimerstraße 39
info©kvb.de
www.kvb.de
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Umsatzsteueridentifikationsnummer
(USt-Nr.) DE129523961
Vertretungsberechtigte: Dr. Christian Pfeiffer Vorsitzender des Vorstandes Dr. Peter Heinz 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Dr. Claudia Ritter-Rupp 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes
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Inhaltsverantwortung: Service und Beratung, Team Infomanagement
Gestaltung: Service und Beratung, Team Praxenkommunikation |
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